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	<title>Visionex Blog</title>
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	<description>Unternehmensblog der Visionex GmbH &#38; Co. KG</description>
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		<title>Warnung vor &#8220;Registre TVA Intracommunautaire&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 14:25:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Henn</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abzocke]]></category>
		<category><![CDATA[EUR]]></category>
		<category><![CDATA[Europ Unlimited Register]]></category>
		<category><![CDATA[Innergemeinschaftliche Registrierung]]></category>
		<category><![CDATA[Quartier Europeen]]></category>
		<category><![CDATA[Registre TVA Intracommunautaire]]></category>
		<category><![CDATA[Warnung]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Warnung vor Registre TVA Intracommunautaire Quartier Europeen (getarnt als Umsatzsteueranmeldung) Wer kennt sie nicht? Die Angebotsschreiben diverser dem Allgemeinwohl dienenden Firmen, die Serienbriefe an neu gegründete Firmen verschicken und die Aufnahme in ein Register anbieten. Für den Empfänger ist dabei nur schwer zu erkennen, dass es sich um keine offizielle und obligatorische Angelegenheit handelt, [...]]]></description>
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<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Warnung vor Registre TVA Intracommunautaire Quartier Europeen (getarnt als Umsatzsteueranmeldung)</strong></p>
<p>Wer kennt sie nicht? Die Angebotsschreiben diverser dem Allgemeinwohl dienenden Firmen, die Serienbriefe an neu gegründete Firmen verschicken und die Aufnahme in ein Register anbieten. Für den Empfänger ist dabei nur schwer zu erkennen, dass es sich um keine offizielle und obligatorische Angelegenheit handelt, weshalb der eine oder andere Gründer auf diese dreiste Masche schnell hereinfällt.</p>
<p>Gestern erreichten uns für drei unserer Gesellschaften ein Schreiben mit Absender &#8220;Registre TVA Intracommunautaire&#8221;, das alle uns bekannten Abzockmaschen bei weitem toppt.</p>
<p>So sieht das Schreiben aus:</p>
<p><a href="http://visionex.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/registre-tva.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-12" title="Registre TVA Intracommunitaire" src="http://visionex.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/registre-tva.jpg" alt="" width="199" height="283" /></a><a href="http://visionex.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/registre-tva2.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-13" title="registre-tva2" src="http://visionex.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/registre-tva2.jpg" alt="" width="201" height="283" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Anschreiben erweckt den Eindruck, dass es sich dabei um eine zwingende Registrierung handelt (mein erster Gedanke: &#8220;oh je, schon wieder was Neues aus Brüssel&#8230;&#8221;). Hierbei wird innerhalb des Schreibens die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt, die jedoch von der Firma Registre TVA Intracommunautaire aus der normalen Steuernummer mit dem Präfix &#8220;DE&#8221; zusammen gesetzt wurde. Neben der vermeintlichen UStID wird weiter ausgeführt, dass der Empfänger &#8220;&#8230;in der Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter allein berechtigt (ist), die innergemeinschaftliche Registrierung des Unternehmens im Feld &lt;à compléter&gt; [bitte ausfüllen] vorzunehmen&#8221;. Diese Formulierung ist insofern clever, da der Empfänger &#8220;berechtigt&#8221;, aber nicht verpflichtet ist <img src='http://visionex.de/blog/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Ich maße mir hier keine rechtliche Bewertung an, aber man könnte wohl von einem Betrug ausgehen. Anders als viele deutsche Eintragsdienste wird nicht nur der Eindruck oberflächlich erweckt, dass es sich dabei um ein offizielles behördliches Schreiben handelt, sondern auch auf den zweiten Blick ist nicht ersichtlich, dass es sich um einen privaten und kommerziellen Dienst handelt.</p>
<p>Vielmehr wird die Unwissenheit vieler in Bezug auf neue und unbekannte EU-Regularien dreist ausgenutzt. Daher gehe ich davon aus, dass viele die sog. &#8220;Innergemeinschaftliche Registrierung&#8221; ausfüllen und bezahlen werden. Der Betrag i.H.v. 264 EUR (im Schreiben EUROS genannt) erscheint dabei auch realistisch und entspricht in etwa den Kosten für die gesetzliche Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.</p>
<p><img class="alignleft size-medium wp-image-23" title="europe-register" src="http://visionex.de/blog/wp-content/uploads/2011/06/europe-register-300x248.jpg" alt="" width="300" height="248" /></p>
<p>Die Firmenbezeichnung innerhalb der AGB lautet: Europ Unlimited Register. Aus den AGB kann weiterhin entnommen werden, dass Einträge auf europ-register.eu veröffentlicht werden. Auch auf der Webseite der Firma wird zunächst vermittelt, dass der Eintrag in das Branchenbuch kostenlos sei &#8211; jedoch finden Sie auch hier entsprechende Kostenangaben mehr oder weniger versteckt im Fließtext.</p>
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<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Zusammenfassung:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Absender:</strong><br />
Registre TVA Intracommunautaire<br />
EUR BE 0830317624&nbsp;</p>
<p>Euro Quartier Europeen<br />
Square de Meeus 38/40<br />
100 Bruxelles<br />
Belgique</li>
<li><strong>Kosten:</strong><br />
264 EUR</li>
<li><strong>Bezeichnung:</strong><br />
Innergemeinschaftliche Registrierung</li>
<li><strong>Tricks: </strong>
<ol>
<li>Verwendung der Europäischen Flagge im einen offiziellen Eindruck zu vermitteln</li>
<li>Hervorhebung der Umsatzsteuernummer (als offizielles Anschreiben)</li>
<li>Druckaufbau, indem ein sog. &#8220;spätester Anmeldezeitraum&#8221; mitgeteilt wird</li>
<li>Verwendung einer offiziell erscheinenden Absenderadresse. Lustigerweise handelt es sich jedoch bei dem &#8220;Quartier Européen&#8221; lediglich um ein Stadtteil in Brüssel</li>
</ol>
</li>
</ul>
<p><strong>Fazit: Auf keinen Fall bezahlen oder zurück schicken! Es handelt sich um kein offizielles Schreiben einer EU Behörde, sondern um einen gewöhnlichen und betrügerischen Eintragedienst, wie sie auch in Deutschland bekannt sind. Die Masche mit dem Absender aus Brüssel und der Verwendung der Bezeichnung ist jedoch besonders verwirrend, weshalb besondere Vorsicht geboten ist. Wenn man bereits bezahlt hat, würde ich einen Anwalt konsultieren. Als Anfechtungsgrundlage könnte der §305c Absatz 1 BGB in Verbindung mit §307 Abs. 1  S.2 BGB dienen, wonach die inhaltliche Ungewöhnlichkeit (=Überraschung) und die optische Platzierung in dem Fall entsprechend ausgelegt werden könnten. Soweit ich informiert bin, sind die deutschen AGB Regelungen zu großen Teilen in das europäische Gemeinschaftsrecht übernommen werden.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><script src="http://connect.facebook.net/en_US/all.js#xfbml=1"></script><br />
<strong><br />
</strong></p>
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